Pflegeguide

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

 

Die meisten pflegenden und berufstätigen Angehörigen brauchen vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf schafft individuelle Rahmenbedingungen für unterschiedliche Pflegesituationen.

 

Ein kurzer Überblick über die einige Möglichkeiten:

  1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Arbeitstagen:
    Angehörige haben die Möglichkeit bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Als Lohnersatzleistung besteht Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld.
  2. Bei einer Pflegezeit für einen nahen Angehörigen mit einer Dauer bis zu sechs Monaten mit einer vollständigen oder teilweisen Freistellung besteht Anspruch auf ein Pflegedarlehen.
  3. Bis zu drei Monaten kann in der letzten Lebensphase eines nahen Angehörigen eine Freistellung erfolgen.

Unser ehrenamtlicher Pflegeguide berät gerne:

 

Frau Christel Wegmann
chr.wegmann(at)t-online.de
Tel.: 028729182457