Lebensarbeitszeitkonto

Auf das Lebensarbeitszeitkonto können steuer- und sozialabgabenfrei einmalige oder regelmäßige Gehaltszahlungen, Sonderzahlungen oder z.B. auch Vergütungen für Mehrarbeit eingezahlt werden. Der Mindestumwandlungsbetrag beträgt nur 25,- € Brutto monatlich und im Rahmen einer Einmalumwandlung nur 300,- € Brutto.

 

Als Dienstgeber zahlen wir die Einrichtungs- und jährlichen Verwaltungskosten. ArbeitnehmerInnen zahlen lediglich die Kosten der Anlage des Wertguthabens, die im Umwandlungsbetrag mit abgegolten sind. Die eingezahlten Beträge werden verzinst.

 

Nach entsprechender Ansparung kann das Lebensarbeitszeitonto dann steuer- und sozialabgabenpflichtig z.B. für Vorruhestand (ab 60), Reduzierung der Arbeitszeit, Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical verwendet werden.

 

Nähere Informationen und Beispielrechnungen findet man auf der Homepage des DBZWK (www.dbzwk.de), die Einrichtung geht über die Zentralrendantur.